Brandschutz-Abschlüsse Türen und Fenster

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Brandschutztüren und Fenster werden für spezielle Anforderungen eingesetzt. Sie haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern.

Die Anforderungen an Brandschutztüren werden durch Brandprüfungen geregelt. In der Schweiz gibt es folgende Feuerwiderstandsklassen: EI30, EI60 und EI90.

Die Zahl hinter dem E (Etanchéité; Raumabschluss, Dichtigkeit) und I (Isolation, Wärmedämmung) gibt die Dauer in Minuten an, welche die Tür den Durchtritt des Feuers und des Rauches verhindert.